
Wer ein ISMS nach ISO 27001 betreibt, hat den grösseren Teil der KI-Governance schon gebaut. In den Dokumenten steht nur nirgends das Wort KI.
Die Frage, die in ISMS-Projekten gerade regelmässig auftaucht, klingt anders. Brauchen wir jetzt ein zweites Managementsystem? Projektteams planen daraufhin ein eigenes Vorhaben mit eigener Richtlinie, eigenem Risikoregister, eigenem Audit. In unserer Erfahrung ist das der teuerste Weg zu einem Ergebnis, das ein paar Einträge in vorhandenen Dokumenten auch liefern.
Was KI-Governance ins ISMS integrieren konkret bedeutet
KI-Governance ins ISMS integrieren bedeutet, KI-Dienste in die Verfahren aufzunehmen, die dein Managementsystem bereits führt: Anwendungsbereich, Risikobeurteilung, Lieferantenverzeichnis, Zugriffsrechte, Schulung. Es entsteht kein zweites System und keine zweite Richtliniensammlung. Neu ist eine benannte Zuständigkeit, die über die Freigabe eines KI-Werkzeugs entscheidet.
Das klingt klein. Es ist in der Sache auch klein. Teuer wird es nur, wenn eine Firma die Integration als Neubau behandelt.
Die fünf Stellen, an denen KI dein ISMS anfasst
1. Der Anwendungsbereich
Die meisten KMU haben ihre erste KI nicht beschafft. Der Anbieter hat sie in einem laufenden Abo eingeschaltet. Formal deckt dein Geltungsbereich die Nutzung damit oft längst ab, weil er die Geschäftsprozesse und die IT-Dienste benennt, in denen die Funktion jetzt steckt.
Die Lücke liegt woanders. Kaum ein Haus hat aufgeschrieben, welche Daten in welchen Dienst fliessen, und an dieser Angabe hängt später die Risikoentscheidung. Wenn du den Anwendungsbereich deines ISMS ohnehin überarbeitest, ist das der Moment, die KI-gestützten Dienste zu ergänzen. Die Vorarbeit dazu ist ein KI-Inventar, und das füllst du aus der Abo-Liste, den Admin-Konsolen und den Spesenabrechnungen, nicht aus einem Fragebogen.
Trenne im Eintrag das Werkzeug vom Konto. Derselbe Dienst mit einem Firmenkonto und mit einem Privatkonto ist vertraglich nicht derselbe Dienst, und nur die erste Variante liegt in deinem Geltungsbereich.
2. Die Risikobeurteilung
Ein KI-Werkzeug bringt selten ein neues Risikokapitel. Es verändert drei Risiken, die in deinem Inventar schon stehen.
Das erste ist der unbeabsichtigte Abfluss vertraulicher Informationen, und zwar in zwei Richtungen: was Mitarbeitende eingeben, und was der Assistent von sich aus lesen darf. Das zweite sind zu weite Berechtigungen. Das dritte ist eine falsche Ausgabe, die niemand prüft, bevor sie in eine Offerte oder eine Kundenantwort wandert.
Der dritte Punkt fehlt in den ISMS-Risikoinventaren, die wir sehen, oft ganz. Formal fällt er unter Integrität, dort steht er also sauber. Operativ hat er selten einen Besitzer, weil die Frage nach der Richtigkeit einer generierten Antwort in keinem klassischen Sicherheitsprozess vorkommt. Eine Zeile dazu im Inventar bringt mehr als eine neue Richtlinie.
Eine Grenze gehört dazu. Wenn eine KI-gestützte Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringen kann, verlangt Artikel 22 des Datenschutzgesetzes vorgängig eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Das trifft nicht den Assistenten, der Protokolle zusammenfasst. Es trifft Bearbeitungen, die über Menschen urteilen, etwa im Bewerbungsprozess. Wie eine solche Abschätzung im KMU aussieht, steht in unserem Beitrag zur Datenschutz-Folgenabschätzung.
3. Das Lieferantenverzeichnis
Die Rechtslage ist an dieser Stelle angenehm eindeutig. Artikel 9 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes sagt: «Der Verantwortliche muss sich insbesondere vergewissern, dass der Auftragsbearbeiter in der Lage ist, die Datensicherheit zu gewährleisten.» Vergewissern, nicht vereinbaren. Ein unterschriebener Vertrag allein erfüllt das nicht.
Absatz 3 ergänzt, dass der Auftragsbearbeiter die Bearbeitung nur mit vorgängiger Genehmigung des Verantwortlichen an einen Dritten übertragen darf. Bei KI-Diensten ist das keine theoretische Klausel, weil hinter dem Anbieter oft ein Modellanbieter und eine Hosting-Plattform stehen. Für dein ISMS heisst das: der KI-Dienst gehört in dieselbe Lieferantenliste wie der Hoster und das ERP, mit demselben Eintrag für die Subprozessoren. Was dabei vertraglich zu prüfen ist, steht im Beitrag zum Auftragsbearbeitungsvertrag für KI-Tools.
4. Die Berechtigungen
Ein Assistent sieht, was das Konto sieht, mit dem er läuft. Das ist der Satz, der die meiste Arbeit erspart, wenn man ihn vor der Freigabe liest statt danach.
Zugriffssteuerung ist in jedem ISMS ein eingerichteter Prozess. Du brauchst dafür nichts Neues, nur einen Anlass, die Rechte einmal durchzusehen. Konkret heisst durchsehen: welche Ablagen, welche geteilten Postfächer und welche Laufwerke das Konto erreicht, das den Assistenten betreibt. Diese Liste überrascht in fast jedem Mandat jemanden im Raum. Welche Angaben den Freigabeentscheid tragen, steht in unserem Beitrag dazu, wie tief die Prüfung eines KI-Tools gehen muss.
5. Schulung und Bewusstsein
Ein KI-Kurs löst das nicht. Eine Seite genügt, die drei Dinge festhält: welche Datenkategorien erlaubt sind, mit welchem Konto gearbeitet wird und wer über ein neues Werkzeug entscheidet. Warum diese eine Seite ein Zwanzig-Seiten-Dokument schlägt, steht im Beitrag brauchen wir eine KI-Richtlinie.
Ein Punkt gehört allerdings in einen Prozess und nicht in die Schulung. Der EDÖB hält in seiner Mitteilung vom 8. Mai 2025 fest, dass das DSG technologieneutral formuliert und «demzufolge auch auf den Einsatz von KI-gestützten Datenbearbeitungen direkt anwendbar» ist. Verwender müssen den Zweck, die Funktionsweise und die Datenquellen der Bearbeitung transparent machen, und betroffene Personen haben «ein gesetzliches Recht zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen oder korrespondieren». Wenn im Kundendienst ein Antwortassistent mitschreibt, gehört dieser Hinweis an den Kontaktpunkt.
Wer automatisierte Entscheide fällt, die für Betroffene eine Rechtsfolge haben, muss zusätzlich eine natürliche Person benennen, die den Entscheid auf Antrag überprüft (Art. 21 DSG). Was in der Schweiz heute schon verbindlich gilt und was auf eine Vernehmlassung wartet, steht im Beitrag zum KI-Gesetz Schweiz.
Wo ISO 42001 dazukommt, und wo nicht
ISO/IEC 42001 trägt den Titel «Information technology. Artificial intelligence. Management system» und ist seit Ende 2023 publiziert. Die britische Normungsorganisation BSI beschreibt die Norm als an der etablierten Struktur der anderen internationalen Managementsystem-Normen ausgerichtet, «so users can build on their existing MSS compliance structure». Das heisst im Grunde: 42001 ist als Erweiterung gebaut. Dein ISMS liefert genau die Struktur, auf der die Norm aufsetzt.
Daraus folgt nicht, dass du sie brauchst. Die Trennlinie verläuft zwischen Entwickeln und Einkaufen. Wer KI-Funktionen in eigene Produkte einbaut oder KI-gestützte Dienste an Kunden verkauft, hat ein Thema, das ein eigenes Managementsystem rechtfertigt, samt eigener Verantwortung für das Ergebnis beim Kunden. Beim Einkaufen und Nutzen bringen fünf Erweiterungen im bestehenden ISMS denselben Nutzen.
Den inhaltlichen Unterschied zwischen den beiden Normen haben wir im Beitrag ISO 42001 vs ISO 27001 behandelt, die Kostenblöcke im Beitrag zu den ISO-42001-Kosten. Für die Mehrheit der Schweizer KMU gilt: das Zertifikat ist der kleinste Posten und der, der am längsten warten kann.
Die Zuständigkeit, die kein Dokument ersetzt
Die fünf Erweiterungen schreibst du in wenigen Arbeitstagen. Ins Leere laufen sie trotzdem, solange niemand benannt ist, der über ein neues KI-Werkzeug entscheidet.
Ohne diese Person passiert in unserer Erfahrung eines von zwei Dingen. Entweder ein stilles Ja: jemand zahlt ein Abo mit der eigenen Karte und holt sich die Spesen zurück, das Werkzeug ist im Haus und in keinem Verzeichnis. Oder ein stilles Nein: die Anfrage versandet, und dieselbe Person nutzt den Dienst anschliessend mit einem Privatkonto, also in der schlechteren Vertragslage.
Ein tragfähiger Eintrag im ISMS besteht deshalb aus drei Angaben: wer entscheidet, auf welcher Grundlage, und wann die Freigabe nachgeprüft wird. Die Nachprüfung an die Vertragsverlängerung zu binden kostet nichts und verhindert, dass Freigaben ohne Ablaufdatum liegenbleiben. Zwei Zeilen Begründung im Protokoll liefern gleichzeitig den Nachweis, den ein Auditor sehen will.
Diese Frage kommt ohnehin auf dich zu. Ein internes Audit nach ISO 27001 prüft Prozesse und nicht Absichten, und KI-Dienste stehen in den Stichprobenplänen, die wir dieses Jahr gesehen haben, regelmässig drin. Wer die Zuständigkeit vorher klärt, beantwortet die Frage in zwei Sätzen. Genau hier setzen wir in Mandaten für KI-Governance und sichere KI-Einführung an, innerhalb des bestehenden Managementsystems und nicht daneben.
Die Positionen, die dein ISMS nicht braucht
Vier Positionen bieten Anbieter in diesem Zusammenhang gerne an, und in unserer Erfahrung tragen sie nichts:
- Eine KI-Governance-Plattform. Das Werkzeug verwaltet Richtlinien, die auf eine Seite passen, und beantwortet keinen der fünf Einträge.
- Ein zweites Risikoregister für KI. Zwei Register bedeuten zwei Wahrheiten, und bei Abweichungen verlieren beide ihre Glaubwürdigkeit.
- Das Zertifikat als ersten Schritt. Es prüft ein System, das du erst erweitert haben musst.
- Ein Anbieterfragebogen mit vierzig Positionen. Er erzeugt Papier und beantwortet die eigene Frage nicht, nämlich welchen Zugriff du dem Werkzeug einräumst.
Was wirkt, kostet in der Regel keine Lizenz. Der Nebeneffekt gefällt meistens auch dem CFO: beim Durchgehen der Abo-Liste finden wir in ISMS-Mandaten häufig KI-Funktionen, die im bestehenden Vertrag enthalten sind und daneben ein zweites Mal einzeln bezahlt werden.
Der Satz, der in deinem Anwendungsbereich fehlt
Nimm dein Geltungsbereichs-Dokument und suche darin nach dem Wort KI. In den meisten Häusern steht es nicht drin, obwohl mindestens ein Dienst im Einsatz ist, der darunter fällt.
Gefährlich ist das selten. Es ist eine Lücke zwischen dem, was betrieben wird, und dem, was das Managementsystem beschreibt. Diese Lücke schliesst sich mit Schreibarbeit, nicht mit einem Projekt.
Wenn du wissen willst, wie gross sie bei euch ist, sprich mit uns. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich.
Und eine Frage bleibt, die wir in jedem ISMS-Gespräch stellen: Wer in deinem Haus würde Nein sagen, wenn nächste Woche jemand ein neues KI-Werkzeug anschleppt?
Häufige Fragen
Brauchen wir ein zweites Managementsystem für KI?
In den meisten Schweizer KMU nicht. Wer KI einkauft und nutzt, erweitert das bestehende ISMS an fünf Stellen: Anwendungsbereich, Risikobeurteilung, Lieferantenverzeichnis, Zugriffsrechte und Schulung. Ein eigenes System lohnt sich erst, wenn eine Firma KI in eigene Produkte einbaut oder KI-gestützte Dienste verkauft.
Was ändert sich im ISMS, wenn wir KI einsetzen?
Fünf Einträge. Der Anwendungsbereich nennt die KI-gestützten Dienste und die Datenflüsse, die Risikobeurteilung ergänzt Abfluss, zu weite Berechtigungen und ungeprüfte Ausgaben, das Lieferantenverzeichnis führt den Anbieter samt Subprozessoren, die Zugriffsrechte werden vor der Freigabe geprüft, und eine Seite regelt die Nutzung.
Brauchen wir ISO 42001, wenn wir ISO 27001 haben?
Nicht zwingend. ISO/IEC 42001 folgt der etablierten Struktur der anderen Managementsystem-Normen und ist als Erweiterung gebaut, nicht als Parallelsystem. Für Firmen, die KI nur einsetzen, ist das Zertifikat der kleinste Posten und derjenige, der am längsten warten kann.




